Geschäftsordnung

Aus NRWFV 1960 e.V.

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Inhaltsverzeichnis

I Zusammensetzung des Vorstandes

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem

1. geschäftsführenden Vorstand

a) 1. Vorsitzenden
b) 2. Vorsitzenden
c) 1. Schriftführer
d) 1. Kassierer

2. erweiterter Vorstand

a) 2. Schriftführer
b) 2. Kassierer
c) Verbandstrainer und stellv. Verbandstrainer
d) Bezirksvorsitzende und stellv. Bezirksvorsitzende
e) Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder mit beratender Funktion

II Vertretung, Zeichnungsberechtigung, Vollmachten

Ohne das satzungsmäßige Vertretungsrecht der Vorsitzenden zu berühren, handeln und zeichnen für die Vereinigung nach außen jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, unter denen sich jedoch jeweils einer der beiden Vorsitzenden befinden muß. Das geschieht zweckmäßig so, dass jeweils einer der Vorsitzenden zusammen mit dem sachlich zuständigen Vorstandsmitglied handelt. Im Rahmen des gesetzlichen Vertretungsrechts können der Vorsitzende oder sein Stellvertreter Vollmachten zur Vertretung der Vereinigung auf andere Vorstandsmitglieder übertragen.


III Wahlturnus des Vorstandes

Der Vorstand wird nach § 8 Abs. 4 der Satzung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahl findet auf der Jahreshauptversammlung statt. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Alle Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.


IV Wahlturnus des Kassenprüfers

Es werden zwei Kassenprüfer in einem Turnus von 2 Jahren gewählt. Jedoch wird jedes Jahr verschoben ein neuer Prüfer gewählt, so dass immer einer der vorherigen Kassenprüfer an die erste Stelle rückt. Dieser wird dann das nächste Jahr durch einen neuen Kassenprüfer ersetzt.


V Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder

1. die Vorsitzenden

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter bestimmen in Zusammenarbeit die Richtlinien der Vereinspolitik und führen die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Im Innenverhältnis sind sie an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden. Je zwei Mitglieder des Vorstandes zu denen der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende gehören, vertreten die Vereinigung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter berufen Versammlungen ein und leiten diese. Der 1. und 2. Vorsitzende teilen sich die Aufgaben, nach Absprache, untereinander auf.

2. die Schriftführer

Der 1. Schriftführer führt in den Versammlungen das Protokoll und hat sämtliche schriftlichen Arbeiten für die Vereinigung zu erledigen. Der 1. und 2. Vorsitzende teilen sich die Aufgaben, nach Absprache, untereinander auf.

3. die Kassierer

Der 1. Kassierer zieht sämtliche der Vereinigung zufließenden Gelder ein und verwaltet sie. Er leistet aufgrund der ihm vom Vorstand vorzulegenden Anweisungen die erforderlichen Zahlungen und legt in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft ab. Der Kassierer ist verpflichtet, Vereinsgelder anzulegen. Er ist befugt, benötigte Gelder bar zur Verfügung zu halten. Auf Verlangen des geschäftsführenden Vorstandes muß der Kassierer zu jeder Zeit Auskunft über den Stand der Kasse geben können. Der 1. und 2. Vorsitzende teilen sich die Aufgaben, nach Absprache, untereinander auf.

4. die Verbandstrainer

Der 1. Verbandstrainer führt in Verbindung mit den Vorsitzenden, Tagungen zur Aus- und Weiterbildung der Wertungsrichter durch. Auf Verlangen der Bezirke führt er in den Bezirken Ausbildung neuer Fahnenschwenker, Wertungsrichter und Lehrgänge durch. Der 1. und 2. Vorsitzende teilen sich die Aufgaben, nach Absprache, untereinander auf.


5. die Bezirksvorstände

Die Bezirksvorstände als Organ der Vereinigung werden durch selbstgewählte Vorstände geführt. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

a) der Bezirksvorsitzende
b) der stellv. Bezirksvorsitzende
c) der Schriftführer des Bezirks
d) der stellv. Schriftführer des Bezirks
e) der Kassierer des Bezirks
f) der stellv. Kassierer des Bezirks
g) der Bezirkstrainer
h) der stellv. Bezirkstrainer


Der Bezirksvorstand wird turnusgemäß alle 3 Jahre gewählt.

6. Ehrenmitglieder

Der Vorstand schlägt ein verdientes, langjähriges Mitglied zum Ehrenmitglied vor. Die Jahreshauptversammlung ernennt das Mitglied und bestimmt die Urkundenübergabe.

7. Ehrennadeln

Ehrennadeln werden vom Vorstand vergeben. Sie werden im Rahmen einer Festlichkeit, wie z. B. Landesmeisterschaft, durch den Vorstand vergeben.

VI Delegierte

Auf der Jahreshauptversammlung werden anteilig zur Gesamtmitgliederzahl Delegierte gewählt. Pro angefangene 25 Mitglieder (Stand: 01. Januar d. J.) einen Delegierten.

Auf Delegiertenversammlungen vertreten sie die Interessen der Mitglieder der NRWFV 1960 e. V. Die Delegierten erhalten durch ihre Wahl ein uneingeschränktes Stimmrecht. Sie sind den Mitgliedern der NRWFV 1960 e. V. gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Wahl der Delegierten erfolgt für 3 Jahre. Zeitgleich zum Wahlturnus des Vorstandes. Sollten Delegierte in der Wahlperiode ausscheiden, werden neue Mitglieder in der Jahreshauptversammlung für den verbleibenden Zeitraum gewählt.


VII Mitgliederbeiträge

1. Festlegung der Beiträge

Die Mitgliederbeiträge werden auf der Jahreshauptversammlung festgelegt und können auch in einer solchen neu festgelegt werden.

2. Höhe der Mitgliedsbeiträge

Grundbeitrag: 5 Euro Kinder (bis 13 Jahre): 5 Euro Jugendliche (bis 17 Jahre): 7 Euro Erwachsene (ab 18 Jahre): 8 Euro


3. Beiträge für neue Mitgliedschaft im laufenden Jahr

Neue Mitglieder sind im laufenden Jahr beitragsfrei. Es ist keine Teilnahme an den Landesmeisterschaften oder Deutschen Meisterschaften möglich, da zu Beginn des Jahres keine Meldung an den DFV erfolgt ist. Der Jahresbeitrag wird ab dem 01.01. des darauf folgenden Jahres erhoben.


VIII Vereinsveranstaltungen

Die Vereinigung ist bestrebt, alle 2 Jahre eine Landesmeisterschaft in einem der sich zur Verfügung stellenden Bezirke durchzuführen. Für Ort, Zeit und Rahmenprogramm sind die Bezirke zuständig. Der sportliche Bereich wird durch die Verbandstrainer organisiert und durchgeführt. Abrechnungen für den sportlichen Bereich und Spendeneinnahmen, die mit Spendenquittungen verbunden sind, werden über die Landeskasse geregelt.

Weiterhin soll auf verschiedenen Veranstaltungen innerhalb der Bezirke versucht werden, gemäß § 3 der Satzung die Sportart des Fahnenschwenkens zu pflegen und zu fördern.

Düsseldorf, 03.02.2007

Der Vorstand

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